Bei einer Trennung sind in der Regel folgende Punkte zu bedenken:
Nehmen Sie Ihre persönlichen Unterlagen und Dokumente (Ausweis, Stammbuch, Ge-burtsurkunden der Kinder, Rentenunterlagen, Sparbücher, Kontoauszüge etc.) mit.
Fertigen Sie zudem Kopien von Gehaltsbescheinigungen oder Geschäftsbilanzen Ihres „Noch“- (Ehe-) Partners sowie von Lebensversicherungen und Wertpapieren an.
Wenn sie bisher ein gemeinsames Konto haben, eröffnen Sie ein eigenes Konto und leiten sämtliche eigene Zahlungen auf Ihr neues Konto um.
Sollte Ihr Ehepartner eine Vollmacht für Ihr Konto haben, so widerrufen Sie diese umgehend, damit Ihr Konto nicht „leergeräumt“ werden kann.
Darlehensraten für etwas, das nun allein von Ihrem Ehepartner genutzt wird, sollten Sie schnellstmöglich stoppen.
Lassen Sie EC-Partnerkarten für Ihr Konto sperren, so dass Ihr – Ehepartner keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto hat.
Beschaffen Sie sich Nachweise über gemeinsame Schulden und laufende Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Nebenkosten, Versi-cherungsbeiträge etc.
Beschaffen Sie sich außerdem Informationen über das gemeinsame Grundeigentum und kopieren Sie Belege wie den Grundbuchauszug und Grundsteuerbescheid.
Kopieren Sie, wenn möglich auch Dokumente wie Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Jahresabrechnungen von Wertpapierdepots, Lebensversicherungen, Bauspar- und Darlehensverträgen Ihres Ehepartners. Nur so können Ihre Ansprüche errechnet werden und Ihr „Noch“- (Ehe-) Partner hat nicht die Möglichkeit, Einkünfte oder Vermögen zu verschweigen
Nehmen Sie persönliche Gegenstände (Kleidung, Fotos, Möbel, Schmuck etc.) mit.
Ändern Sie schnellstmöglich das Testament, da sich die gesetzliche erbrechtliche Lage erst nach der Scheidung, aber noch nicht nach der Trennung ändert. Wenn Sie ein gemeinsames Testament haben, sollten Sie dieses widerrufen
Treffen Sie mit Ihrem „Noch“- (Ehe-) Partner eine Absprache über die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats. Verschaffen Sie sich einen Überblick, was wem gehört und was gemeinsam genutzt wurde.
Klären Sie ihren Krankenversicherungsschutz.
Klären Sie die Haftung für gemeinsame Schulden.
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine anwaltliche Beratung.